Was sollte man zur Behandlung in der Theobald-Praxis in München mitbringen?
Für Massagen benötigen Sie in der Regel nichts. Alle notwendigen Materialien wie Handtücher, Laken oder Decken werden von der Praxis gestellt. Falls Sie einen Gutschein besitzen, bringen Sie diesen bitte zur Behandlung mit.
Bietet die Praxis auch Hausbesuche an?
Ja. Neben den Behandlungen in der Praxis werden inzwischen auch wieder Hausbesuche in München und Umgebung angeboten. Dies ermöglicht eine flexible und komfortable Versorgung direkt in Ihrer gewohnten Umgebung – insbesondere dann, wenn ein Praxisbesuch nicht möglich oder nicht gewünscht ist.
Wie bezahlt man die Behandlung?
In der Praxis ist keine Kartenzahlung möglich. Einzelbehandlungen werden vor Ort in bar beglichen. Bei Privatrezepten oder Behandlungsserien erhalten Sie eine Rechnung, die Sie bequem im Anschluss per Überweisung begleichen können.
Kann man mit einem Rezept der gesetzlichen Krankenkassen zur Behandlung kommen?
Eine direkte Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen ist nicht möglich, da Heilpraktikerleistungen nicht zum Leistungskatalog der GKV gehören.
Die Behandlungen erfolgen daher als Selbstzahlerleistung.
Kann ich mit einem Privatrezept zur Behandlung kommen?
Ja. Privatversicherte Patientinnen und Patienten können die Leistungen in Anspruch nehmen. Je nach individuellem Tarif werden die Kosten in der Regel ganz oder teilweise von der privaten Krankenversicherung erstattet.
Bietet die Praxis auch Fango- oder Infrarot-Wärmetherapie an?
Ja. Fango- und Infrarot-Wärmeanwendungen sind fester Bestandteil des Behandlungskonzepts. Sie unterstützen die muskuläre Entspannung, fördern die Durchblutung und sorgen für ein angenehm wohliges Wärmegefühl während der Therapie.
Wie entscheide ich, welche Massage die richtige für mich ist?
Die Auswahl der geeigneten Behandlung erfolgt individuell nach therapeutischer Einschätzung. Im Rahmen der Befundung wird gezielt entschieden, welche Methode für Ihre aktuelle Situation am sinnvollsten ist.
Was passiert, wenn ich einen Termin zu kurzfristig oder gar nicht absage?
Bitte haben Sie Verständnis, dass Termine, die weniger als 24 Stunden im Voraus abgesagt oder nicht wahrgenommen werden, in der Regel in Rechnung gestellt werden, sofern sie nicht erneut vergeben werden können. Dies dient der fairen Planung und ermöglicht eine verlässliche Terminvergabe für alle Patientinnen und Patienten.